Weitere Entscheidung unten: KG, 02.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2966
OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07 (https://dejure.org/2007,2966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.08.2007 - 9 UF 450/07 (https://dejure.org/2007,2966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. August 2007 - 9 UF 450/07 (https://dejure.org/2007,2966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragung der elterlichen Sorge in gemeinsamer elterlicher Verantwortung; Umfang der elterlichen Sorge; Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Änderung des Wohnortes des Kindes; Anforderungen an die tatsächliche Ausübung des Sorgerechts

  • unalex.eu

    Art. 3 HKÜ

  • Judicialis

    HKiEntÜ Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKiEntÜ Art. 3
    Wohnortwechsel des Kindes innerhalb der EU durch Aufenthaltsbestimmungsrechts eines sorgeberchtigten Elternteils gedeckt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wegzug des Kindes ins Ausland bei gemeinsamer elterlichen Sorge

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heimlicher Umzug nach England - Kindesentführung durch die Mutter oder Ausübung des (Mit-)Sorgerechts?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsbestimmung: Bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht dürfen Kinder auch ins europäische Ausland umgesiedelt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufenthaltsbestimmungsrecht: Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung - OLG zur widerrechtlichen Verbringung eines Kindes im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 238
  • FamRZ 2008, 813 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 17 UF 393/00

    Zur Widerrechtlichkeit im Sinne des § 3 HKiEntÜ

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07
    Die Umgangsrechte schützt das Übereinkommen allein durch Art. 21 (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 645).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1993 - 4 UF 66/93

    Rückgabe entführter Kinder; Auszug aus Familienwohnung; Ausübung des Sorgerechts;

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07
    Es ist ausreichend, wenn der getrennt lebende Elternteil sein Mitsorgerecht dadurch ausübt, dass er den Umgang mit seinen bei dem anderen Elternteil lebenden Kindern pflegt (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2003, 468; OLG Hamm, FamRZ 2004, 723; Staudinger-Pirrung, 1994, Rn. 644 Vorbem. zu Art. 19 EGBGB, anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 181).
  • OLG Hamm, 01.08.2003 - 11 UF 121/03

    Anforderungen an die Ausübung des (Mit-)Sorgerechts im Sinne der HKiEntÜ

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07
    Es ist ausreichend, wenn der getrennt lebende Elternteil sein Mitsorgerecht dadurch ausübt, dass er den Umgang mit seinen bei dem anderen Elternteil lebenden Kindern pflegt (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2003, 468; OLG Hamm, FamRZ 2004, 723; Staudinger-Pirrung, 1994, Rn. 644 Vorbem. zu Art. 19 EGBGB, anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 181).
  • OLG Stuttgart, 08.10.2020 - 15 UF 176/20

    Elterliche Sorge: Beschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts eines

    Soweit die Gegenansicht aus der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in Deutschland eine Beschränkung auf das Recht zur Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland herleiten will (Benicke in Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB, AT, 3. Aufl. 2016, Art. 3 HKÜ Rn. 12; Hausmann, a.a.O., Rn. U 98; OLG Köln FamRZ 2010, 913 [entferntes Land, Thailand]; OLG Koblenz NJW 2008, 238, 239 [Beschränkung nur, soweit es um Nichtmitgliedstaaten der EU geht]), vermag diese Ansicht schon im Ansatz nicht zu überzeugen.
  • OLG Köln, 29.10.2009 - 21 UF 158/09
    Auch wenn ein Wechsel des Wohnortes innerhalb der Staaten der europäischen Gemeinschaft gegen den Willen des im Übrigen mitsorgeberechtigten Elternteils zu akzeptieren ist, da der andere Elternteil seine Mitsorge in derartigen Fällen auch von seinem Heimatland aus in ausreichendem Maße ausüben kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 09.08.2007 - 9 UF 450/07 - NJW 2008, 238 ff.), beinhaltet eine Übersiedelung von Deutschland nach Thailand aufgrund der Entfernung und der damit zusammenhängenden Probleme einer hinreichenden Kommunikation mit dem Kind und dessen Bezugspersonen im sozialen Umfeld, dass eine Ausübung der den Kindeseltern gemeinsam zustehenden Teilbereiche der elterlichen Sorge, wie z. B. der Gesundheitsfürsorge, der Vermögenssorge sowie die Entscheidung über die Religion und den Schulbesuch, tatsächlich unmöglich gemacht würde.
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Rechtsprechung
   KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07, 1 W 180/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5406
KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07, 1 W 180/07 (https://dejure.org/2007,5406)
KG, Entscheidung vom 02.10.2007 - 1 W 179/07, 1 W 180/07 (https://dejure.org/2007,5406)
KG, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 1 W 179/07, 1 W 180/07 (https://dejure.org/2007,5406)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unterlassen der Anhörung und der Bestellung eines Verfahrenspflegers vor der Anordnung einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme wegen Gefahr im Verzug; Unterlassen einer Anhörung aufgrund eines drohenden Ablaufs der Frist nach § 26 Abs. 1 Gesetz über Hilfen und ...

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen der Anhörung und der Bestellung eines Verfahrenspflegers vor der Anordnung einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme wegen Gefahr im Verzug; Unterlassen einer Anhörung aufgrund eines drohenden Ablaufs der Frist nach § 26 Abs. 1 Gesetz über Hilfen und ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Absehen von der Anhörung des Betroffenen vor einstweiliger Anordnung auf Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 70h; ; FGG § 70e; ; FGG § 70c; ; FGG § 69f; ; FGG § 68

  • rechtsportal.de

    Anordnung vorläufiger Unterbringung ohne Anhörung des Betroffenen und ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 40
  • FamRZ 2008, 813
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06

    Unterbringungsverfahren: Pflicht des Vormundschaftsgerichts zur Unterrichtung

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    Soll der behandelnde Arzt als Sachverständiger das Gutachten erstatten, so muss der Betroffene bei der Befunderhebung wissen, dass dieser ihm als Sachverständiger gegenübertritt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 -, OLG-Report 2007, 332 = R&U 2007, 84 = FamRZ 2007, 1043 = BtPrax 2007, 137).

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet, vor der Einholung eines ärztlichen Gutachtens dem davon Betroffenen den Zweck der Begutachtung zu eröffnen, weil er nur dann in die Lage versetzt wird, seine Verfahrensrechte wirksam auszuüben (Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 -, OLG-Report 2007, 332, 333 = R & P 2007, 84 mit Anmerkung Lesting).

    Da aber ein Gutachten vor der Unterbringungsmaßnahme einzuholen ist, kann dies nach deren Beendigung nicht nachgeholt werden (Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 - OLG-Report 2006, 332, 333).

  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    a) Nach §§ 70h Abs. 1, 69f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FGG kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme getroffen werden, wenn dringende Gründe im Sinne einer erheblichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220 ff; Marschner, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 70h FGG, Rdn. 3) für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für eine endgültige Unterbringung gegeben sind und mit dem Aufschub Gefahr verbunden wäre sowie die weiteren in § 69f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 4 FGG genannten Voraussetzungen vorliegen.

    Das Vormundschaftsgericht hat dieses Tatbestandsmerkmal in seinem Beschluss vom 19. Mai 2006 nicht weiter begründet, was jedoch erforderlich ist, weil eine lediglich formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes die Begründung durch konkrete Tatsachen nicht ersetzen kann (OLG Schleswig, BtPrax 1994, 62, 63; BayObLG, NJW-RR 2001, 654, 655; OLG München, OLG-Report 2006, 113, 114).

    Unabhängig davon, ob die Nachholung der Anhörung nur am auf den Erlass der einstweiligen Anordnung folgenden Tag (Marschner, in: Jürgens, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 9; Dodegge, in: Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil G, Rdn. 187; Rink, in: HK-BUR, § 69f FGG, Loseblatt Stand Oktober 2006, Rdn. 39; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70h, Rdn. 8) erfolgen kann, oder ob es auch ausreichend sein kann, bis zum nächsten Werktag (BayObLG, FamRZ 2001, 578, 579; Knittel, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 12; Sonnenfeld, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 23) und ggf. noch darüber hinaus damit zu warten, hat die Nachholung der Anhörung jedenfalls so bald als möglich zu erfolgen (vgl. BVerfGE 66, 191, 197 sowie FamRZ 2007, 1627, 1628 f.).

  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    Aufgrund der zunächst bis zum 6. Juni 2006 vorläufig und der dann bis zum 13. Juni 2006 im Hauptsacheverfahren angeordneten Unterbringung konnte der Betroffene auch keine Entscheidung in den von der Verfahrensordnung vorgegebenen Instanzen erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 W 2749/00, FGPrax 2000, 213f.), zumal der Beschluss vom 23. Mai 2006 bereits am 1. Juni 2006 wieder aufgehoben wurde.

    Die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme erfordert vorwiegend die Würdigung tatsächlicher Verhältnisse und kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob sie von irrigen rechtlichen Grundlagen ausgeht, gegen Denkgesetze oder gegen Verfahrensvorschriften verstößt oder ob Schlüsse gezogen werden, die mit feststehenden Beweisregeln oder mit der allgemeinen Lebenserfahrung unvereinbar sind, oder ob solche Anforderungen an eine Überzeugungsbildung sonst überspannt oder vernachlässigt werden (Senat, Beschluss vom 23.5. 2000 - 1 W 2749/00 - FGPrax 2000, 213f.).

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    Unabhängig davon, ob die Nachholung der Anhörung nur am auf den Erlass der einstweiligen Anordnung folgenden Tag (Marschner, in: Jürgens, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 9; Dodegge, in: Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil G, Rdn. 187; Rink, in: HK-BUR, § 69f FGG, Loseblatt Stand Oktober 2006, Rdn. 39; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70h, Rdn. 8) erfolgen kann, oder ob es auch ausreichend sein kann, bis zum nächsten Werktag (BayObLG, FamRZ 2001, 578, 579; Knittel, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 12; Sonnenfeld, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 23) und ggf. noch darüber hinaus damit zu warten, hat die Nachholung der Anhörung jedenfalls so bald als möglich zu erfolgen (vgl. BVerfGE 66, 191, 197 sowie FamRZ 2007, 1627, 1628 f.).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    Diese durfte aber ohne Kenntnis des Betroffenen nicht durchgeführt werden, andernfalls wurde sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt (zum Grundsatz der Parteiöffentlichkeit des Beweisverfahrens vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 109; BayObLG, NJW 1967, 1867; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 357, Rdn. 1).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    bb) Aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs folgt außerdem, ein Gutachten nur dann zu verwerten, wenn der Betroffene ausreichend Gelegenheit hatte, vor der Entscheidung dazu Stellung zu nehmen (BVerfGE 62, 392).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein schriftliches Gutachten dem Betroffenen vollständig und rechtzeitig vor der Anhörung zuzugehen hat (BayObLG, FamRZ 1987, 412, 413; BayObLG-Report 1993, 84, 86; Rpfleger 2002, 24; BtPrax 2003, 175; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361, 1362; Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 446/05 - OLG-Report 2007, 306, 308).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    Unabhängig davon, ob die Nachholung der Anhörung nur am auf den Erlass der einstweiligen Anordnung folgenden Tag (Marschner, in: Jürgens, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 9; Dodegge, in: Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil G, Rdn. 187; Rink, in: HK-BUR, § 69f FGG, Loseblatt Stand Oktober 2006, Rdn. 39; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70h, Rdn. 8) erfolgen kann, oder ob es auch ausreichend sein kann, bis zum nächsten Werktag (BayObLG, FamRZ 2001, 578, 579; Knittel, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 12; Sonnenfeld, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 23) und ggf. noch darüber hinaus damit zu warten, hat die Nachholung der Anhörung jedenfalls so bald als möglich zu erfolgen (vgl. BVerfGE 66, 191, 197 sowie FamRZ 2007, 1627, 1628 f.).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    Vielmehr ist dies zu prüfen, doch genügt dazu, wie stets bei Verfahrensfehlern, die Möglichkeit, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung des Amtsgerichts geführt hätte (BayObLG, a.a.O.; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2005, 316, 319; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 12, Rdn. 73; Briesemeister, in: Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 144).
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein schriftliches Gutachten dem Betroffenen vollständig und rechtzeitig vor der Anhörung zuzugehen hat (BayObLG, FamRZ 1987, 412, 413; BayObLG-Report 1993, 84, 86; Rpfleger 2002, 24; BtPrax 2003, 175; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361, 1362; Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 446/05 - OLG-Report 2007, 306, 308).
  • BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und absoluter Beschwerdegrund

  • BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03

    Rechtliches Gehör bei nicht nur vorläufiger Unterbringung

  • OLG München, 17.09.1993 - 11 W 2027/93
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 3 Z 156/86

    Persönliche Anhörung; Beschwerdegericht; Richter; Persönlicher Eindruck;

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

  • LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09

    Anhörung bei geschlossener Unterbringung

    Wird gegen das Gebot der rechtzeitigen Anhörung verstoßen, so drückt dieses Unterlassen nämlich den Mangel rechtwidriger Freiheitsentziehung aus, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 f.; BVerfG NJW 1990, 2309f.; KG Berlin, FGPrax 2008, 40 f., zitiert nach juris).

    Dabei ist nicht darauf abzustellen, dass die Unterbringungsmaßnahme wegen drohender Nachteile für den Betroffenen oder (bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung) für Dritte so dringend ist, dass keine Zeit für eine vorherige Anhörung verbleibt (vgl. KG Berlin FGPrax 2008, 40 ff.; zit. nach juris).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Das Gericht schließt sich dem fachärztlichen Gutachten vom 18.11.2016 aufgrund der persönlichen Anhörung des Betroffenen am 07.12.2016 - bei der sich das Gericht einen persönlichen Eindruck verschafft hat (§ 12 Abs. 5 BbgPsychKG in Verbindung mit § 319 FamFG; BVerfG , NJW 1990, Seiten 2309 f.; BVerfG , AuAS 1996, Seiten 85 ff. = NVwZ 1996, Beilage Nr. 7, Seiten 49 f.; BVerfG , NJW 1982, Seiten 691 ff.; BGH , FamRZ 2012, Seiten 619 ff. = MDR 2012, Seiten 466 ff. = NJW 2012, Seite 1582 ff.; KG Berlin , FGPrax 2008, Seiten 40 ff. = BtPrax 2008, Seiten 38 ff. = FamRZ 2008, Seiten 813 ff.; LG Kleve , FamRZ 2010, Seiten 326 f.; LG Kleve , FamRZ 2009, Seite 1245 ) - an.
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